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Großbritannien, Spanien, Portugal, Österreich, Luxemburg und Deutschland gehen gegen die Nutzung von Dashcams vor und warnen Sommertouristen vor ernsthaften rechtlichen Drohungen und kostspieligen Strafen bei Datenschutzverletzungen.

Samstag, Mai 10, 2025

Touristen planen Roadtrips

Touristen, die im Sommer Roadtrips durch Großbritannien, Spanien, Portugal, Österreich, Luxemburg und Deutschland planen, sollten die Nutzung von Dashcams überdenken, da diese Länder aufgrund strenger Datenschutzgesetze gegen unerlaubte Videoaufnahmen vorgehen. Während Dashcams in Großbritannien legal und weit verbreitet sind, kann ihr Einsatz in mehreren europäischen Ländern Datenschutzverletzungen und hohe Geldstrafen nach sich ziehen. Die Rechtslage ist grenzüberschreitend sehr unterschiedlich. Reisende sollten sich daher unbedingt mit den örtlichen Vorschriften vertraut machen, da sie sonst mit schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.

Während Millionen von Reisenden im kommenden Sommer Europa erkunden, gibt es für britische Touristen eine Warnung: Ein weit verbreitetes Gerät im Auto könnte ihnen im Ausland rechtliche Probleme bereiten. Armaturenbrettkameras, die in fast 33 Millionen Fahrzeugen im Vereinigten Königreich zu finden sind, stehen nun in mehreren europäischen Ländern auf dem Prüfstand, da ihre Verwendung aufgrund von Datenschutzgesetzen entweder stark eingeschränkt oder ganz verboten ist.

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Was viele britische Autofahrer als zuverlässiges Mittel zum Schutz vor betrügerischen Versicherungsansprüchen betrachten, kann sich beim Überschreiten internationaler Grenzen tatsächlich als Risiko erweisen. Obwohl Dashcams als Beweismittel bei Verkehrsunfällen oder Straftaten immer beliebter werden, ist der Rechtsrahmen für ihre Verwendung in Europa alles andere als einheitlich.

Datenschutzbedenken und rechtliche Rahmenbedingungen stehen im Widerspruch zur Nutzung von Dashcams

Länder wie Österreich, Luxemburg und Portugal haben strenge Datenschutzgesetze erlassen, die den Einsatz von Dashcams mit der Begründung einschränken, sie könnten die Rechte des Einzelnen verletzen. In diesen Ländern gilt das Aufnehmen oder Fotografieren von Personen oder Privateigentum ohne ausdrückliche Zustimmung als schwerwiegende Verletzung der Privatsphäre. Selbst das Filmen im öffentlichen Raum kann zu Sanktionen führen, wenn auf den Aufnahmen identifizierbare Personen zu sehen sind, die der Aufnahme nicht zugestimmt haben.

Touristen, die in solchen Ländern mit aktiven Dashcams unterwegs sind, verstoßen möglicherweise unwissentlich gegen lokale Datenschutzgesetze. In Österreich beispielsweise gilt der unbefugte Betrieb einer Dashcam als Verstoß gegen das Überwachungsgesetz. Zuwiderhandelnde müssen mit hohen Geldstrafen von mehreren tausend Euro rechnen. Ähnliche Bedenken gibt es auch in Luxemburg, wo der Einsatz von Dashcams ebenfalls streng reguliert und weitgehend untersagt ist.

Im Gegensatz dazu haben Nachbarstaaten wie Spanien eine nachsichtigere Haltung eingenommen. Derzeit gibt es in Spanien keine nationalen Beschränkungen für die Nutzung von Dashcams, was zu einer besonderen rechtlichen Grauzone für Reisende geführt hat, die zwischen Ländern mit unterschiedlichen Gesetzen reisen. Beispielsweise könnte ein Autofahrer, der aus Spanien – wo die Nutzung von Dashcams uneingeschränkt ist – nach Portugal einreist, versehentlich gegen portugiesisches Recht verstoßen, wenn er das Gerät an der Grenze nicht deaktiviert oder entfernt.

Eine unsichtbare rechtliche Falle für Roadtrip-Touristen

Für viele britische Autofahrer, die sich auf Europareisen begeben, sorgen die unterschiedlichen rechtlichen Erwartungen von Land zu Land für erhebliche Verwirrung. Was in einem Land völlig legal und alltäglich ist, kann in einem anderen zu Geldstrafen, Klagen oder der Beschlagnahmung des Geräts führen. Diese Inkonsistenz kann sich besonders für Touristen, die eine Reise durch mehrere Länder des Kontinents planen, als Herausforderung erweisen.

Rechtsexperten raten Reisenden, sich vor der Abreise gründlich über die Gesetze zu Dashcams in den einzelnen Reisezielen zu informieren. Manche Länder erlauben die Geräte unter strengen Auflagen – beispielsweise wenn Aufnahmen auf den privaten Gebrauch beschränkt sind, Tonaufnahmen deaktiviert sind oder die Aufnahmen nicht online geteilt oder zu Überwachungszwecken verwendet werden dürfen. In anderen Ländern kann jedoch bereits der bloße Besitz oder Betrieb einer Dashcam als rechtswidrige Überwachung ausgelegt werden.

Portugal beispielsweise setzt besonders strenge Regeln durch. Das Filmen öffentlicher Straßen oder privater Grundstücke mit einer Dashcam – selbst für den privaten Gebrauch – kann zu erheblichen Geldstrafen führen, wenn die Aufnahmen als Verletzung der Privatsphäre angesehen werden. Darüber hinaus kann das Filmen von Vorfällen mit Fußgängern, Nummernschildern oder Privatwohnungen ebenfalls Strafen nach sich ziehen, wenn die Personen identifizierbar sind und keine Einwilligung erteilt haben.

Dashcam-Beweise vor europäischen Gerichten: Eine rechtliche Grauzone

Selbst wenn das von einer Dashcam aufgezeichnete Material legal ist, ist seine Zulässigkeit vor Gericht ein weiterer unsicherer Bereich. Die Anerkennung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel ist in Europa sehr unterschiedlich und hängt oft von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab.

In manchen Fällen akzeptieren Richter Aufnahmen, wenn sie klare, objektive Beweise für einen Verkehrsunfall oder eine Straftat liefern. In anderen Fällen können solche Aufnahmen jedoch mit der Begründung abgelehnt werden, sie verstießen gegen Datenschutzgesetze oder seien nicht relevant. Die Entscheidung liegt in der Regel im Ermessen des Richters, sodass nicht garantiert werden kann, dass Dashcam-Beweise einen Rechtsanspruch stützen.

Dieser Mangel an Einheitlichkeit hat in juristischen Kreisen die anhaltende Debatte über die Notwendigkeit einer harmonisierten EU-weiten Regulierung von Fahrzeugüberwachungstechnologien angeheizt. Reisende sehen sich derzeit mit einem Flickenteppich widersprüchlicher Rechtsnormen konfrontiert, und bei der Einreise in die meisten europäischen Länder gibt es kaum oder gar keine klaren Regelungen.

Touristen, die Filmmaterial teilen, riskieren weitere Strafen

Die wachsende Popularität sozialer Medien hat die Situation zusätzlich verkompliziert. Touristen, die Dashcam-Aufnahmen online teilen – sei es, um schlechte Fahrweise oder Straßenverhältnisse hervorzuheben oder zur Unterhaltung – müssen mit zusätzlichen rechtlichen Konsequenzen rechnen. In datenschutzbewussten Ländern kann das unbefugte Hochladen von Videos mit identifizierbaren Personen, Fahrzeugen oder Eigentum zu Geldstrafen oder Klagen der abgebildeten Personen führen.

Justizbehörden warnen, dass selbst das Verpixeln von Gesichtern oder Nummernschildern möglicherweise nicht ausreicht, um nationale Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Der Grundsatz lautet, dass jede Veröffentlichung oder Übertragung personenbezogener Daten von den betroffenen Personen autorisiert werden muss – eine Genehmigung, die die meisten Dashcam-Nutzer nach der Aufzeichnung nicht erhalten können.

Clever reisen: Was Touristen tun können, um die Vorschriften einzuhalten

Um Strafen oder rechtliche Komplikationen zu vermeiden, werden Autofahrer dazu angehalten, vor der Fahrt vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen:

Touristen, die durch Großbritannien, Spanien, Portugal, Österreich, Luxemburg und Deutschland fahren, riskieren hohe Bußgelder für die Nutzung von Dashcams, da strenge Datenschutzgesetze diese in vielen Regionen verbieten. Reisende sollten sich unbedingt über die lokalen Vorschriften informieren, um unerwartete rechtliche Probleme zu vermeiden.

Wachsendes Reiserisiko in einer digital überwachten Welt

In einer Zeit, in der digitale Aufzeichnungen leichter zugänglich sind als je zuvor, müssen Reisende bedenken, dass die Datenschutzgesetze von Land zu Land stark variieren. Dashcams sind zwar im Inland ein hilfreiches Sicherheitstool, können im Ausland jedoch zu einer rechtlichen Belastung werden. Da Datenschutz in europäischen Ländern weiterhin oberste Priorität hat, sollten Touristen sicherstellen, dass ihre Geräte – und ihre Gewohnheiten – den lokalen Gesetzen entsprechen.

Andernfalls drohen Geldstrafen, rechtliche Verwicklungen und unerwünschte Komplikationen, die einen ansonsten schönen Urlaub trüben könnten.

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